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	<title>Sachversicherung Online News</title>
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	<description>Versicherungen von Sachen</description>
	<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 00:57:22 +0000</pubDate>
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		<title>&#8230;und nach der Garantie? Attraktive Anschluss-Versicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 00:57:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrzeughalter, die sich einen Neuwagen zulegten, sind durch eine entsprechende Garantie davor gesch&#252;tzt, dass eventuell auftretende Sch&#228;den unn&#246;tige Kosten verursachen. Je nach Hersteller ist diese Garantie &#252;ber mehrere Jahre oder bis zu einer fixen Laufleistung g&#252;ltig. Was aber geschieht nach Ablauf der Frist? 
Wer clever ist, schlie&#223;t f&#252;r die Zeit danach eine Anschluss-Garantieversicherung ab, wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrzeughalter, die sich einen Neuwagen zulegten, sind durch eine entsprechende Garantie davor gesch&#252;tzt, dass eventuell auftretende Sch&#228;den unn&#246;tige Kosten verursachen. Je nach Hersteller ist diese Garantie &#252;ber mehrere Jahre oder bis zu einer fixen Laufleistung g&#252;ltig. Was aber geschieht nach Ablauf der Frist? </p>
<p>Wer clever ist, schlie&#223;t f&#252;r die Zeit danach eine Anschluss-Garantieversicherung ab, wie sie zum Beispiel Audi mit CarLife Plus anbietet. Eine solche Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz vor vielen Reparaturkosten an mechanischen oder elektrischen Bauteilen und ist auch bei Reisen ins europ&#228;ische Ausland g&#252;ltig. Bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern f&#228;llt dabei keine Selbstbeteiligung an. Die Vertragsdauer kann der Fahrzeughalter selbst bestimmen. Fr&#252;heinsteiger werden durch attraktive Konditionen beg&#252;nstigt. Sollte das Auto w&#228;hrend der Vertragsdauer verkauft werden, geht die Leistung auf den neuen Eigent&#252;mer und Besitzer als Folgehalter mit. Eine Tatsache, die den Gebrauchten  zus&#228;tzlich attraktiv macht.</p>
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		<title>Gel&#228;ndewagen und das Steuerrecht</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/105/gelaendewagen-und-das-steuerrecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 02:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem 01.05.05 wurden die Steuervorteile f&#252;r Gel&#228;ndewagen aufgehoben. Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Bundesfinanzhof, kurz „BFH“, am 09.04.09 abgewiesen (Az.: II R 62/07). War ein Gel&#228;ndewagen schwerer als 2,8 Tonnen, fiel er in die gleiche Steuerkategorie wie ein Lkw. Bauart und die Tauglichkeit, das Fahrzeug &#252;berwiegend zum Frachttransport zu benutzen, wurden nicht ber&#252;cksichtigt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem 01.05.05 wurden die Steuervorteile f&#252;r Gel&#228;ndewagen aufgehoben. Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Bundesfinanzhof, kurz „BFH“, am 09.04.09 abgewiesen (Az.: II R 62/07). War ein Gel&#228;ndewagen schwerer als 2,8 Tonnen, fiel er in die gleiche Steuerkategorie wie ein Lkw. Bauart und die Tauglichkeit, das Fahrzeug &#252;berwiegend zum Frachttransport zu benutzen, wurden nicht ber&#252;cksichtigt. Ende April war allerdings Schluss mit den Steuervorteilen. 2006 wandelte man den § 2 Absatz 2a des Kfz Steuergesetzes. Diese &#196;nderungen wurden im Nachhinein zum 1.Mai 05 g&#252;ltig. Das Ergebnis war eine stark ansteigende Steuerlast f&#252;r die Halter betroffener Fahrzeuge. </p>
<p>Der Besitzer eines Toyota Landcruisers klagte und die Angelegenheit landete vor dem BFH. Der Wagen des Kl&#228;gers wog 2980 Kg. Steuerrechtlich galt das Gef&#228;hrt als Lastkraftwagen, so dass sich die j&#228;hrlichen Steuern auf 172€ beliefen. Mit Inkrafttreten der neuen Steuerregelungen mussten 1578€, also nicht ganz das 10fache, im Jahr bezahlt werden. Anfangs verlief der Prozess zu Gunsten des Kl&#228;gers. Die Finanzgerichte K&#246;ln und Stuttgart sahen in der Regelung eine &#220;bertretung des EU-Rechts.<br />
Doch das BFH stellte fest, dass die Erhebung und die H&#246;he der Kfz-Steuer den Mitgliedsl&#228;ndern selbst &#252;berlassen war. </p>
<p>Seit 2006 wird bei Wagen, die schwerer sind, als 2,8 Tonnen, die Beschaffenheit und somit der Verwendungszweck ber&#252;cksichtigt. Je nachdem, ob er zum Personen oder Warentransport technisch ausgelegt ist, ist er steuerlich entweder als PKW oder als LKW anzusehen. Bei dem Kl&#228;ger handelte es sich bei dem Gel&#228;ndewagen (steuerrechtlich) um einen PKW. Des weiteren stellten die Richter fest, dass bestehende Gesetze jederzeit ge&#228;ndert werden k&#246;nnen und die beklagte &#196;nderung verfassungsgem&#228;&#223; sei.</p>
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		<title>Alkohol im Zugverkehr</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/104/alkohol-im-zugverkehr/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 00:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Beendigung seiner Nachtschicht kaufte sich ein Arbeitnehmer an einem Kiosk zwei Flachm&#228;nner mit Vodka, welche er sofort zu sich nahm. Kurz darauf fiel er auf ein Gleis, w&#228;hrend eine S-Bahn einfuhr. Dadurch erlitt er schwere Verletzungen, f&#252;r die er von seiner gesetzlichen Unfallversicherung Schmerzensgeld forderte. Aufgrund des „stark alkoholisierten Zustandes“, wie der Versicherer aussagte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Beendigung seiner Nachtschicht kaufte sich ein Arbeitnehmer an einem Kiosk zwei Flachm&#228;nner mit Vodka, welche er sofort zu sich nahm. Kurz darauf fiel er auf ein Gleis, w&#228;hrend eine S-Bahn einfuhr. Dadurch erlitt er schwere Verletzungen, f&#252;r die er von seiner gesetzlichen Unfallversicherung Schmerzensgeld forderte. Aufgrund des „stark alkoholisierten Zustandes“, wie der Versicherer aussagte, versagte ihm dieser jedoch den Versicherungsschutz. Der Versicherte weigerte sich, diese Entscheidung zu akzeptieren, und zog vor Gericht. Dort errang er einen Sieg – am 3. Juni 2008 entschied das Landessozialgericht Hessen zugunsten des Kl&#228;gers (Az.: L 3 U 254/05).</p>
<p>Zwar lagen zwei Zeugenaussagen vor, laut denen der Kl&#228;ger freiwillig auf die Gleise gegangen sei, um eine auf der anderen Seite fahrende S-Bahn zu erreichen. Doch diese Zeugen konnten den Vorgang nur aus erheblicher Entfernung beobachten, zudem war das Sichtfeld durch Passanten stark eingeschr&#228;nkt. Des Weiteren h&#228;tte diese Aktion dem Unfallopfer nichts gebracht, da die einfahrende S-Bahn in die gleiche Richtung gefahren w&#228;re. Durch das erhebliche Risiko, dass er durch das &#220;berqueren der Gleise eingehen musste, h&#228;tte er also nur wenige Sekunden eingespart.</p>
<p>Laut seiner eigenen Aussage k&#246;nne er sich an nichts mehr erinnern. Er glaubte aber, im Gedr&#228;nge des Berufsverkehrs versehentlich auf das Gleis gesto&#223;en worden zu sein. Der Hauptgrund f&#252;r diese Entscheidung war jedoch das Gutachten eines beauftragten Sachverst&#228;ndigen. Laut diesem konnte der kurz zuvor konsumierte Alkohol noch nicht ins Blut &#252;bergegangen sein. Da das Getr&#228;nk auf leeren Magen getrunken wurde, war zum Unfallzeitpunkt von einer Alkoholkonzentration in H&#246;he von 0,38 Promille auszugehen. Die Beeintr&#228;chtigung des Wahrnehmungsverm&#246;gens ist in diesem Zustand zwar schon vorhanden, doch noch lange nicht hoch genug, um einen solchen Unfall zu verursachen. H&#228;tte die Berufsgenossenschaft beweisen k&#246;nnen, dass der Kl&#228;ger den Heimweg aus privaten Gr&#252;nden unterbrochen hatte, w&#228;re das Urteil wom&#246;glich anders ausgefallen. Da das Kaufen zweier Flachm&#228;nner an einem Kiosk jedoch nur eine sehr kurze Zeit beansprucht, kann dies nicht als Unterbrechung gewertet werden. Daher ist der Zwischenfall als Arbeitsunfall einzustufen. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.</p>
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		<title>Wenn das Fahrzeug sich selbst&#228;ndig macht &#8230;</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/103/wenn-das-fahrzeug-sich-selbstaendig-macht/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Apr 2009 03:10:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Angestellter stellte sein Dienstfahrzeug auf einer m&#228;&#223;igen Steigung ordnungsgem&#228;&#223; ab. Er zog die Handbremse, damit das Gef&#228;hrt nicht weg rollt und entfernte sich ein paar Augenblicke danach von dem Wagen. Obwohl er mit der gezogenen Handbremse es zu verhindern gedachte, machte sich das Auto trotzdem selbst&#228;ndig und fuhr gegen ein Hindernis. Der Schaden war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Angestellter stellte sein Dienstfahrzeug auf einer m&#228;&#223;igen Steigung ordnungsgem&#228;&#223; ab. Er zog die Handbremse, damit das Gef&#228;hrt nicht weg rollt und entfernte sich ein paar Augenblicke danach von dem Wagen. Obwohl er mit der gezogenen Handbremse es zu verhindern gedachte, machte sich das Auto trotzdem selbst&#228;ndig und fuhr gegen ein Hindernis. Der Schaden war nat&#252;rlich nicht gering und der Arbeitgeber, dem der Dienstwagen geh&#246;rte, war selbstverst&#228;ndlich sauer. Dieser beschuldigte den Angestellten eines grob fahrl&#228;ssigen Verhaltens. Dementsprechend forderte er Schadensersatz. Die Sache ging vor Gericht, wo sie weiter ausgefochten wurde. Der Arbeitgeber verlor im Endeffekt den Rechtsstreit. </p>
<p>Das Landesarbeitsgericht K&#246;ln urteilte am 13.08.07 zu Gunsten des beklagten Arbeitnehmers (Az.: 2 Sa 370/07). Das Gericht hielt es f&#252;r richtig, dass der Fahrer zwei Vorgehensweisen, die anzuwenden sind, wenn ein Auto auf einer Steigung geparkt wird, nicht beachtet oder durchgef&#252;hrt habe. Trotz der vernachl&#228;ssigten Prozedur, die neben dem Einlegen des Ganges auch eine Querstellung der R&#228;der zum Gef&#228;lle beinhaltet, liege kein Anhaltspunkt f&#252;r grobe Fahrl&#228;ssigkeit vor. Grobe Fahrl&#228;ssigkeit setzt ein Verhalten voraus, bei dem eine, im Stra&#223;enverkehr ben&#246;tigte Gewissenhaftigkeit in gro&#223;em Umfang nicht vorhanden war. Dazu geh&#246;rt, dass offenbar auf der Hand liegende Abw&#228;gungen von Risiken nicht vorgenommen wurden. </p>
<p>Diese Kriterien stimmten mit dem Verhalten des Beklagten nicht &#252;berein. Da es einige Minuten gedauert hatte, bis dieser sich vom Wagen entfernte und der Wagen anscheinend sicher auf dem Stellplatz stand, konnte ihm kein Vorwurf der groben Fahrl&#228;ssigkeit gemacht werden. Das so etwas, wie es dem Beklagten geschehen ist, passieren w&#252;rde, damit braucht man in so einer Situation nicht zu rechnen. Da aufgrund des Leerlaufes und der nicht schr&#228;g gestellten R&#228;der eine Nachl&#228;ssigkeit bestand, konnte man dem beklagten Mitarbeit eine einfache Fahrl&#228;ssigkeit vorwerfen, was jedoch nicht ausreicht, um von ihm Schadensersatz verlangen zu k&#246;nnen.</p>
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		<title>Advent, Advent die Wohnung brennt, weitere Folge der brandhei&#223;en Serie.</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/102/advent-advent-die-wohnung-brennt-weitere-folge-der-brandheissen-serie/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 23:01:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wegen des Besuches seiner Freundin wollte ein Mann sein Wohnzimmer sehr romantisch mit Teelichtern schm&#252;cken. Wie es in solchen romantischen Situationen passieren kann, kam es dazu, dass sich das Paar sp&#228;ter ins Schlafzimmer zur&#252;ckzog. W&#228;hrend dieser Zeit wurde es hei&#223;, auch im Wohnzimmer, denn dort fiel eines der Lichter von der Fensterbank und verursachte einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wegen des Besuches seiner Freundin wollte ein Mann sein Wohnzimmer sehr romantisch mit Teelichtern schm&#252;cken. Wie es in solchen romantischen Situationen passieren kann, kam es dazu, dass sich das Paar sp&#228;ter ins Schlafzimmer zur&#252;ckzog. W&#228;hrend dieser Zeit wurde es hei&#223;, auch im Wohnzimmer, denn dort fiel eines der Lichter von der Fensterbank und verursachte einen Brandschaden von rund 11.000 Euro. </p>
<p>Damit war nat&#252;rlich die romantische Stimmung dahin. Nun wurde die <a href="http://www.sachversicherung-online.de/hausrat.html">Hausratversicherung</a> bem&#252;ht, diese wollte unter Hinweis auf das grob fahrl&#228;ssige Verhalten des Kunden nicht bezahlen. Denn schlie&#223;lich hatte dieser das offene Feuer ohne Aufsicht brennen lassen. Dagegen klagte der Versicherte, zum Prozess kam es vor dem Landgericht Coburg, dieses vermochte kein grob fahrl&#228;ssiges Verhalten des romantisch veranlagten Versicherungsnehmers feststellen (LG Coburg, Az. 13 O 714/07).<br />
Denn solange es nicht zu rekonstruieren war, weshalb das Teelicht &#252;berhaupt heruntergefallen war, w&#228;re ein grob fahrl&#228;ssiges Verhalten nicht gegeben. Allein das Anz&#252;nden von Kerzen stellt f&#252;r sich gesehen noch kein „Gefahr erh&#246;hendes Verhalten dar“.</p>
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		<title>Streupflicht im Skigebiet?</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/100/streupflicht-im-skigebiet/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Nov 2008 03:35:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zusammen mit ihrer Familie war die Kl&#228;gerin in ein Skigebiet gefahren, um Urlaub zu machen. Nachdem die Eltern ihre Kinder zum Skikurs gebracht hatten, machten sie sich auf den R&#252;ckweg zu ihrem Auto. Bei einem schweren Sturz auf einer glatten Eisfl&#228;che brach sie sich die Kl&#228;gerin das Handgelenk. Da sich der Unfall auf einem &#246;ffentlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zusammen mit ihrer Familie war die Kl&#228;gerin in ein Skigebiet gefahren, um Urlaub zu machen. Nachdem die Eltern ihre Kinder zum Skikurs gebracht hatten, machten sie sich auf den R&#252;ckweg zu ihrem Auto. Bei einem schweren Sturz auf einer glatten Eisfl&#228;che brach sie sich die Kl&#228;gerin das Handgelenk. Da sich der Unfall auf einem &#246;ffentlichen Weg in Richtung des Skilifts ereignet hatte, machte sie die Gemeine daf&#252;r verantwortlich. Ihrer Meinung nach w&#228;re es deren Pflicht gewesen, den Weg entweder von Schnee und Eis zu befreien oder alternativ die Gefahr mit einer Streuung zu beseitigen. Als sich die Gemeinde weigerte, das geforderte Schmerzensgeld in H&#246;he von 2.700€ zu bezahlen, zog sie vor Gericht. Dort erlitt sie mit dem Urteil vom 30. April 2007 eine Niederlage (Az.: 22 O 858/06).</p>
<p>Streupflicht besteht au&#223;erhalb geschlossener Ortschaften generell nur selten, so das Gericht. Besonders in Skigebieten, speziell in der N&#228;he des Skilifts, besteht eine solche Ausnahme nur sehr selten. Best&#252;nde dort die Pflicht, den Weg zu streuen oder zu r&#228;umen, w&#252;rden sich die Skifahrer permanent ihre Skier kaputt machen. Die Kl&#228;gerin h&#228;tte vielmehr damit rechnen m&#252;ssen, dass in Skigebieten erhebliche Unfallgefahr besteht. Noch dazu ereignete sich der Sturz ja auf dem R&#252;ckweg, sodass die Kl&#228;gerin durchaus  der gef&#228;hrlichen Stelle bewusst war. W&#228;re sie entsprechend vorsichtig gewesen, w&#228;re es nicht zu dem Sturz gekommen. Der Schlusssatz des Gerichts lautete: „Wer Orte aufsucht, an denen rutschiger Untergrund gew&#252;nscht ist, sollte sich &#252;ber Gl&#228;tte nicht wundern.”</p>
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		<title>Kleingedrucktes bei der Teilkaskoversicherung</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/101/kleingedrucktes-bei-der-teilkaskoversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 03:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kl&#228;gerin geriet in einen Unfall, bei dem Wild die Stra&#223;e &#252;berquerte, auf der sie fuhr. Obwohl dabei kein Totalschaden entstand, verzichtete sie auf eine Reparatur. Bei der KFZ-Versicherung, wo sie zuvor eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, forderte sie stattdessen die von einem Fachmann ermittelten Reparaturkosten in H&#246;he von 2.350€ minus 150€ Selbstbeteiligung zur&#252;ck, wodurch eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kl&#228;gerin geriet in einen Unfall, bei dem Wild die Stra&#223;e &#252;berquerte, auf der sie fuhr. Obwohl dabei kein Totalschaden entstand, verzichtete sie auf eine Reparatur. Bei der KFZ-Versicherung, wo sie zuvor eine <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/T/Teilkaskoversicherung">Teilkaskoversicherung</a> abgeschlossen hatte, forderte sie stattdessen die von einem Fachmann ermittelten Reparaturkosten in H&#246;he von 2.350€ minus 150€ Selbstbeteiligung zur&#252;ck, wodurch eine Summe von 2.200€ zustande gekommen w&#228;re.</p>
<p>Da die Frau allerdings auf eine Reparatur verzichtet hatte, weigerte sich der Versicherer. Er erkl&#228;rte sich lediglich dazu bereit, die 2.600€ <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/W/Wiederbeschaffung">Wiederbeschaffungskosten</a> minus den Restwert des Fahrzeuges von 1.770€ und den 150€ <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/S/Selbstbeteiligung">Selbstbeteiligung</a> zu bezahlen, was im Endeffekt nur 680€ einbrachte. Diese Entscheidung begr&#252;ndete er mit dem Kleingedruckten in den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen der Versicherung:</p>
<blockquote><p>„Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollst&#228;ndig repariert, so ersetzt der Versicherer die gesch&#228;tzten Kosten bis zur H&#246;he der Wiederbeschaffungs-Kosten. Leistungsgrenze ist dann der um den Restwert des Fahrzeugs verminderte Wiederbeschaffungs-Wert.“ </p></blockquote>
<p> Die Versicherte wollte dies nicht einsehen und schaltete das Landgericht Coburg ein, welches die Klage allerdings am 25. April 2008 als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckwies (Az.: 33 S 14/08). Die H&#246;he der Versicherungszahlung h&#228;ngt in erster Linie von den Richtlinien der Versicherung ab, so die Richter in der Urteilsbegr&#252;ndung. Diese sind hier eindeutig und von jedem normalen Versicherungsnehmer leicht zu verstehen. Auch ein „Austricksen“ des Versicherers gegen die Kundin konnte hier nicht festgestellt werden, ebenso wenig eine starke Benachteiligung. Schlie&#223;lich bestehe f&#252;r die Kl&#228;gerin die M&#246;glichkeit, den erw&#252;nschten Betrag durch den Verkauf ihres PKW zu erhalten. Zudem h&#228;tte sie sich auch vorher schon f&#252;r einen anderen Versicherer entscheiden k&#246;nnen, wenn sie mit dieser Klausel nicht einverstanden gewesen w&#228;re.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn der Versicherer warten muss</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/98/wenn-der-versicherer-warten-muss/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 03:26:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem der Arzt bemerkt hatte, dass Unbekannte in seine Arztpraxis eingebrochen waren, informierte er umgehend die Polizei. Zu dem gestohlenen Gegenst&#228;nden machte er jedoch nur allgemeine Angaben wie Ultraschallger&#228;t, Sto&#223;- und Elektrowelle. Nach Aufforderung der Polizei erkl&#228;rte er sich jedoch bereit, eine umfassende, akribische Liste aller entwendeten Gegenst&#228;nde zu verfassen. Doch trotz der Aufforderung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Arzt bemerkt hatte, dass Unbekannte in seine Arztpraxis eingebrochen waren, informierte er umgehend die Polizei. Zu dem gestohlenen Gegenst&#228;nden machte er jedoch nur allgemeine Angaben wie Ultraschallger&#228;t, Sto&#223;- und Elektrowelle. Nach Aufforderung der Polizei erkl&#228;rte er sich jedoch bereit, eine umfassende, akribische Liste aller entwendeten Gegenst&#228;nde zu verfassen. Doch trotz der Aufforderung der Versicherung, diese Liste „unverz&#252;glich“ zu verfassen, legte er sie erst sieben Wochen nach dem Verbrechen vor.</p>
<p>Nach Meinung des Versicherers war dies eindeutig zu sp&#228;t, weshalb er ihm aufgrund einer vors&#228;tzlichen Verletzung der Obliegenheit den Versicherungsschutz versagte. Daraufhin zog das Einbruchsopfer vor Gericht. Hierbei erkl&#228;rte der Arzt, dass es sich bei den gestohlenen Gegenst&#228;nden um seltene St&#252;cke handelte. Auch ohne weitere detaillierte Angaben w&#228;re eine erfolgreiche Fahndung m&#246;glich gewesen, so der Kl&#228;ger.</p>
<p>Das Gericht sah das anders und wies die Klage am 20. November 2007 als unbegr&#252;ndet zur&#252;ck (Az.: 9 U 82/07). Der Sinn einer Liste der gestohlenen Gegenst&#228;nde ist, dass die Polizei unverz&#252;glich die Fahndung nach dem Diebesgut einreichen kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dann zu einem Fahndungserfolg kommt, ist wesentlich gr&#246;&#223;er, wodurch der Sachschaden halbwegs gering gehalten werden kann. Au&#223;erdem sch&#252;tzt sie den Versicherer vor unrechtm&#228;&#223;igen Anspr&#252;chen des Bestohlenen. Wenn sich dieser n&#228;mlich nicht vorzeitig auf den Schaden festlegt, besteht die Gefahr, dass er sp&#228;ter einen gr&#246;&#223;eren Schaden angibt als den tats&#228;chlich entstandenen. Aus diesem Grund muss die Liste innerhalb einer Frist abgegeben werden, welche sich danach richtet, wie lange der Gesch&#228;digte f&#252;r die Anfertigung braucht.</p>
<p>Die Angabe des Kl&#228;gers, er habe die Kaufbelege nicht rechtzeitig gefunden, f&#228;llt nicht ins Gewicht. Schlie&#223;lich h&#228;tte er der Polizei wenigstens die Bedienungsanleitungen, genaue Beschreibungen oder die Bezeichnungen der Ger&#228;te geben k&#246;nnen. Anhand letzterer h&#228;tte man sich beim Hersteller oder im Internet Bilder der Ger&#228;te beschaffen k&#246;nnen.</p>
<p>Trotz eines anderthalb Wochen nach dem Einbruch erfolgten Hinweises der Polizei vers&#228;umte der Kl&#228;ger all dies. Daher war der Versicherer dazu berechtigt, den Schaden nicht zu begleichen. Gegen die inzwischen rechtskr&#228;ftige Entscheidung hatten die Richter keine Revision zugelassen.</p>
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		<title>Sicherheit wird von KFZ Versicherer gesponsert</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 23:12:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die folgenschwersten Unf&#228;lle im Stra&#223;enverkehr gehen von Reisebussen und LKWs aus. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die Anzahl der Schwerverletzten und Toten in den letzten 15 Jahren um &#252;ber 60 Prozent zur&#252;ckgegangen ist, obwohl die Verkehrsdichte stark gestiegen ist. Weniger erfreulich dagegen ist die Tatsache, dass die Quote mit knapp 6.000 Unf&#228;llen, 78 Todesopfern und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die folgenschwersten Unf&#228;lle im Stra&#223;enverkehr gehen von Reisebussen und LKWs aus. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die Anzahl der Schwerverletzten und Toten in den letzten 15 Jahren um &#252;ber 60 Prozent zur&#252;ckgegangen ist, obwohl die Verkehrsdichte stark gestiegen ist. Weniger erfreulich dagegen ist die Tatsache, dass die Quote mit knapp 6.000 Unf&#228;llen, 78 Todesopfern und einem Schaden von rund 370 Millionen € dennoch sehr hoch ist.</p>
<p>Die meisten Unf&#228;lle passieren dadurch, dass ein LKW oder Bus von der Stra&#223;e abkommt oder mit anderen Fahrzeugen zusammenst&#246;&#223;t. Nach neusten Untersuchungen k&#246;nnen aber genau diese Unf&#228;lle durch Fahrer-Assistenz-Systeme verhindert werden. Die Bekanntesten davon sind <a href="http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/E/ESP">ESP</a> (Elektronische Stabilit&#228;ts-Programm), Spurassistent und Tempomat. Das Problem ist aber, dass diese Systeme in LKW und Bussen nicht serienm&#228;&#223;ig eingebaut sind. Durch eine Kampagne von Kravag, BGF und BGL soll die geringe Einbauquote von nur 5% deutlich h&#246;her werden.</p>
<p>Hier eine kleine Ausf&#252;hrung der 3 Systeme:<br />
1.	Tempomat: dieses System hat die Funktion, den Abstand zum Vordermann konstant zu halten. Gleichzeitig regelt er die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Wird der Abstand unterschritten, aktiviert das Ger&#228;t automatisch eine Teilbremsung.</p>
<p>2.	Spurassistent: Verl&#228;sst der Fahrer die Spur, so wird er durch ein vibrierendes oder akustisches Signal gewarnt.</p>
<p>3.	ESP: dieses Programm verhindert das Schleudern des Fahrzeuges, indem es gezielt einzelne R&#228;der abbremst. Weichen der tats&#228;chliche Fahrzustand und der Fahrerwunsch zu stark voneinander ab, so greift das System automatisch ein. Somit kann ein &#220;ber- oder Untersteuern des Autos verhindert oder abgeschw&#228;cht werden.</p>
<p>Mit 2 Millionen € f&#246;rdert die BGF den Einbau solcher Ger&#228;te nun seit Januar dieses Jahres. Da &#252;ber 300 Mitgliedsunternehmen der BGF solche Fahrzeuge schon bestellt haben, ist das Gesamtbudget schon aufgebraucht, wie BGF-Chef R&#246;ske erkl&#228;rte. Mit Hilfe der Testergebnisse soll die Technik perfektioniert und die Anerkennung bei Herstellern erh&#246;ht werden.</p>
<p>Zus&#228;tzlich unterst&#252;tzt die Kravag jeden K&#228;ufer eines so ausgestatteten Fahrzeuges mit 500€, sofern di3ese Kunde der Kravag ist nat&#252;rlich. Vorstandsvorsitzender Bernhard Meyer will damit erreichen, dass die Anzahl der Unf&#228;lle mit Beteiligung von LKW oder Bussen um etwa ein Drittel gesenkt wird. Von den bisher j&#228;hrlichen Schadensersatzzahlungen der Kravag von 240 Millionen € werden etwa 60 Millionen durch Unf&#228;lle ausgel&#246;st, bei denen das Fahrzeug auff&#228;hrt oder von der Stra&#223;e abkommt. Durch eine serienm&#228;&#223;ige Ausstattung der Fahrzeuge mit solchen Systemen k&#246;nnte man also j&#228;hrlich bis zu einem Viertel der Ausgaben sparen.</p>
<p>Laut Schirmherr G&#252;nter Verheugen sei es m&#246;glich, die Anzahl der Todesopfer bis 2010 zu halbieren. Des Weiteren soll ab 2012 der Einbau von ESP im gesamten EU-Gebiet eingef&#252;hrt werden. Damit k&#246;nnte man jedes Jahr 3.000 Menschenleben retten. Ferner soll ab 2013 ein automatisches Notbremssystem und ein Spurassistenzprogramm zur Grundausstattung geh&#246;ren. Auch die Unternehmen w&#252;rden von den Anschaffungskosten von etwa 2.500€ je Fahrzeug profitieren. Durch diese neue Verordnung k&#246;nnen au&#223;erdem 150 Richtlinien ersetzt werden, was zus&#228;tzlich noch einen Beitrag zum Abbau der B&#252;rokratie leisten w&#252;rde.</p>
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		<title>Was Haftpflicht nicht zahlt, zahlt Vollkasko</title>
		<link>http://www.sachversicherung-online.de/news/96/was-haftpflicht-nicht-zahlt-zahlt-vollkasko/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 00:36:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Recht + Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Da der Kl&#228;ger einen LKW ben&#246;tigte, verschaffte er sich einen beim beklagten Mietwagenunternehmer. Als er das Fahrzeug zur&#252;ckbringen wollte, besch&#228;digte er beim Einparken unbeabsichtigt einen anderen Lastkraftwagen des Vermieters. Da beide Fahrzeuge auf den Vermieter zugelassen waren, gab es ihm Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund nahm er die Vollkaskoversicherung, die er f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da der Kl&#228;ger einen LKW ben&#246;tigte, verschaffte er sich einen beim beklagten Mietwagenunternehmer. Als er das Fahrzeug zur&#252;ckbringen wollte, besch&#228;digte er beim Einparken unbeabsichtigt einen anderen Lastkraftwagen des Vermieters. Da beide Fahrzeuge auf den Vermieter zugelassen waren, gab es ihm Rahmen der <a href="http://www.autoversicherung-online.info/kfz-haftpflichtversicherung.htm">KFZ-Haftpflichtversicherung</a> keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund nahm er die Vollkaskoversicherung, die er f&#252;r den LKW abgeschlossen hatte, in Anspruch.</p>
<p>Deren geforderte Eigenbeteiligung in H&#246;he von 1.000 € zog er zusammen mit dem durch die Reparaturdauer entstandenen Mietausfall vom Kreditkartenkonto des Kl&#228;gers ein. Dieser war sich jedoch sicher, keinen Fehler begangen zu haben. Niemand hatte ihn zuvor darauf hingewiesen, dass er eventuell entstehende Sch&#228;den an anderen Fahrzeugen zu begleichen hat. Aus diesem Grund forderte er die R&#252;ckzahlung der abgebuchten Summe. Da sich der Vermieter weigerte, der Forderung nachzukommen, schaltete der Mieter das Oberlandesgericht Saarbr&#252;cken ein. Dieses gab der Klage am 6. Februar 2007 statt (Az.: 4 U 538/05 – 211). </p>
<p>Die Tatsache, dass ein Unfall zweier eigener Fahrzeuge nicht dem Versicherungsschutz unterliegt, wurde vom Gericht nicht als allgemein bekannt eingestuft. Dass der Mieter dies nicht gewusst hat, kann ihm also nicht zur Last gelegt werden. Dazu kommt, dass es f&#252;r ihn keine M&#246;glichkeit gegeben h&#228;tte, sich gegen einen solchen Schaden zu versichern, denn eine derartige Versicherung existiert nicht. H&#228;tte er den Schaden an dem anderen LKW vors&#228;tzlich oder grob fahrl&#228;ssig herbeigef&#252;hrt, w&#228;re der Vermieter durchaus dazu berechtigt gewesen, den Betrag einzufordern. Das war bei diesem leichten „Rempler“ jedoch nicht der Fall.</p>
<p>Das Urteil h&#228;tte dann anders ausfallen k&#246;nnen, wenn der Unternehmer den Kl&#228;ger im Vorhinein darauf hingewiesen h&#228;tte, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden nicht begleichen w&#252;rde. Hierzu lautet es im Urteil: „Bietet ein gewerblicher Vermieter Mietinteressenten ein haftpflichtversichertes Fahrzeug ohne Hinweis auf die sich aus § 11 Nr. 2 AKB ergebende Deckungsl&#252;cke im Haftpflicht-Versicherungsschutz an, wird der Mieter das Vertragsangebot regelm&#228;&#223;ig so verstehen, dass f&#252;r betriebsbedingte Unfallsch&#228;den an anderen Fahrzeugen als dem Mietfahrzeug Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht und dass mit einer pers&#246;nlichen Inanspruchnahme f&#252;r Sch&#228;den dieser Art grunds&#228;tzlich nicht zu rechnen ist.“ Das Urteil ist inzwischen rechtskr&#228;ftig.</p>
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