Umweltschadensversicherung der AXA
Dass ganze Bauprojekte aufgrund von geschützten Arten, ob Hamster oder Kröte, scheitern können, ist bekannt. Dass aber Unternehmen, die beispielsweise bei Bauarbeiten eine seltene Eidechsenart aus ihrem natürlichen Wohnraum vertreiben, dafür haftbar gemacht werden können, hat sich noch nicht sehr weit herumgesprochen. Ab dem 14. November gilt das Umweltschadensgesetz, das sich nicht ausschließlich auf Katastrophen wie Tankerunfälle beschränkt, sondern auch bei kleineren Schäden an der Umwelt greift – und zwar rückwirkend bis zum 30. April.
Beispiele für solche Schadensfalle gibt es genug: Bei Sanierungsarbeiten am Dach werden Fledermäuse aufgeschreckt und vertrieben, bei Erdarbeiten werden Rohre beschädigt und fließt verunreinigtes Wasser in eine Teich, dessen Grün daraufhin eingeht, oder eine alte Mauer, in der sich geschützte Arten eingenistet hatten, kommt bei Arbeiten zu Fall. Kläger sind in der Regel Umweltschutzorganisationen, die den Vorfall den Behörden melden. Die ausführende Firma muss für Ersatz bzw. für die Wiederansiedlung der Art sorgen. Die Kosten können dabei sehr schnell bei 250.000 Euro liegen.
Die AXA Versicherung bietet passend zur neuen Gesetzgebung eine Umweltschadenversicherung an, sich um die finanziellen Belange kümmert. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, sollte eine ausführliche Beratung stattfinden, die auf Branche und mögliche Risiken eingeht. Versicherbar sind dank verschiedener Bausteine Schäden am eigenen sowie auf fremden Grundstücken.
