Nach mir die Sintflut
Der in der Abendzeit eingeleitete und bis in die Nacht andauernde Betrieb einer Waschmaschine oder einer Spülmaschine muss nicht überwacht werden, damit bei einem durch die Maschine entstandenen Wasserschaden die Kosten von der Hausratversicherung übernommen werden. Dies wurde vom Amtsgericht Köln am 23.05.06 beschlossen, als eine Frau, deren Wohnung durch die Maschine überschwemmt war, wegen [...]
