Wenn der Versicherer warten muss
Nachdem der Arzt bemerkt hatte, dass Unbekannte in seine Arztpraxis eingebrochen waren, informierte er umgehend die Polizei. Zu dem gestohlenen Gegenständen machte er jedoch nur allgemeine Angaben wie Ultraschallgerät, Stoß- und Elektrowelle. Nach Aufforderung der Polizei erklärte er sich jedoch bereit, eine umfassende, akribische Liste aller entwendeten Gegenstände zu verfassen. Doch trotz der Aufforderung der [...]
