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Wenn die Zeitung lästert kann auch eine Rechtschutzversicherung sinnvoll sein

Nachdem die Klägerin einen Mordverdächtigen geheiratet hatte, berichtete darüber eine Münchner Boulevard-Zeitung in einem Artikel mit der Überschrift „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“. Unter anderem steht in dem Artikel (Name und Beruf wurden von mir selbstverständlich geändert, wir wollen ja keine Hetzjagden veranstalten): „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.“. Nicht nur Alter und Beruf wurden angegeben, sondern auch der fast komplette Name sowie der Wohnort. Auch das Klingelschild an der Wohnungstür wurde klar beschrieben. Somit wurde der Schutz der Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt.

Daraufhin reichte sie Klage gegen die Verantwortlichen ein. Aus Angst, in der Öffentlichkeit erkannt und diskriminiert zu werden, musste sie sich sogar in psychologische Behandlung begeben. Die Zeitung selbst stellte sich als Menschenfreund dar. Ihrer Meinung nach sollte die Öffentlichkeit auch über das soziale Umfeld des Täters informiert werden. Dazu behauptete sie, man könne am Schreibstil erkennen, dass Mitgefühl mit der Klägerin ausgedrückt werden sollte.

Die Richter sahen diese Klageerwiderung als empörend an. Denn „Schon die Überschrift des Artikels stellt nicht in erster Linie auf die Straftat ab, sondern stellt in reißerischer Manier die Beziehung der Klägerin zum Verdächtigen heraus“, so das Gericht. „Die Klägerin wird herabgewürdigt, indem ihr unterstellt wird, aus einer Art Torschlusspanik heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein. Damit wird ihr gleichzeitig unterstellt, normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv zu sein (…).“ Die in der Klageerwiderung angegebene Begründung, Mitleid mit der Frau zu haben, sahen die Richter als zusätzliche Verhöhnung an.

Nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass die notwendige psychologische Behandlung durch den veröffentlichten Artikel ausgelöst wurde, verurteilte das Gericht die Zeitung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000€. Ich hätte dieser Zeitung auch noch die notwendigen Behandlungskosten auferlegt.

Das Handy im Autoverkehr - ein Fall für die Rechtschutzversicherung

Die Polizei ertappte einen Fahrer, der sein Mobiltelefon in der Hand hielt und verpflichteten diesen gemäß § 23 Absatz 1a StVO zur Zahlung einer Geldstrafe. Gegen das auferlegte Bußgeld legte der Autofahrer Klage ein, mit der Begründung, dass das Handy unter den Sitz gefallen war und er es lediglich aufheben und an seinen Platz zurücklegen wollte. Die Richter des Oberlandesgerichtes Bamberg gaben der Klage mit dem am 27.04.07 gesprochenem Urteil statt (Az.: 3 Ss OWi 452/07).

Die Richter erläuterten, dass das Aufheben (wie in dem Fall) nicht verboten sei. Es kommt dem Gericht eher darauf an, ob das Telefon wirklich (nach dem Wortlaut der Straßenverkehrsordnung) benutzt wurde, bzw. in der Hand gehalten wurde, mit dem Zweck es zu benutzen. Da das Vorhaben des Gebrauches des Handy nicht erwiesen war, widerrief das Gericht die an den Kläger gerichteten Bußgeldforderungen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass es trotz des Urteils vernünftiger ist, das Aufheben sein zu lassen, bis der Wagen an einer sicheren Stelle zu stehen kommt. Die mit dem Aufheben des Telefons verbundene Ablenkung ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch grob fahrlässig, sodass keine (Auto-) Versicherung für den Schaden aufkommen wird.

Über den Sinn der Rechtschutzversicherung

Permanenter Alkoholgenuss während einer Geschäftsreise führte zur Kündigung……

Eine Frau trat eine Geschäftsreise an. Ihre Angewohnheit, sich sowohl während der Reise, den ganzen Tage über permanent zu betrinken, obwohl sie nicht alkoholsüchtig war, bemerkten sowohl die Kollegen, als auch die Geschäftspartner. Die Exzesse waren sowohl durch den Geruch, als auch dadurch, dass sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen konnte erkennbar.

Als ihr Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er sie fristlos. Diese klagte zwar dagegen, fand selbst nach ihrer Berufung beim Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein wenig Verständnis für ihr Verhalten. Dieses bestätigte die Zurückweisung der Klage mit dem am 3.05.07 gesprochenem Urteil (Az.: 4 Sa 529/06).

Bei der Gerichtsverhandlung stellte es sich heraus, dass zwar ein gewisser Alkoholgenuss, vor allem nach Feierabend erträglich sei. Das, was die jedoch Klägerin veranstaltete war beim besten Willen zuviel des Guten und sprengte sämtliche Rahmen. Daher sei wegen des Verstoßes ihrer Verpflichtungen gegenüber der Firma und des Arbeitgebers sehr wohl ein Grund für eine unbefristete Kündigung gegeben. Im Regelfall sei eine Verwarnung, oder dergleichen schon zuvor angebracht, aber in dieser Angelegenheit könnte man dies von keinem Chef erwarten. Zumal das Ansehen des Unternehmens dadurch einen spürbaren Knacks bekommen hat.

Hier sieht man mal wieder wie sinnvoll eine Rechtschutzversicherung ist, da die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden müssen.

Armer schwarzer Kater

Nach dem Kauf einer 300 Euro teuren Perserkatze stellte der Katzenfreund fest, dass diese infiziert war. Eine sehr häufig auftretende Krankheit, welche diese Katze in sich trug (ca. 90% aller langhaarigen Katzen sind befallen), wird durch den Pilz microsporum canis verursacht und machte sich durch einen Hautausschlag, unter dem die Familienangehörigen anschließend litten, bemerkbar. Da der Verkäufer den geforderten Schadensersatz, eine Kaufpreisminderung und ein Schmerzensgeld nicht zahlen wollte, zog der Käufer vor Gericht.

Das Urteil wurde jedoch zu Gunsten des Beklagten gefällt, da man beim Kauf von Tieren immer mit weit verbreiteten, unter Umständen auch auf Menschen übertragbare Krankheiten rechnen muss. Um Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können, hätte sich der Kläger im Vorfeld über eventuelle Erkrankungen informieren müssen.

Hätte der Kläger eine Rechtsschutzversicherung gehabt hätte, wären wenigstens die Kosten für die Klage gedeckt gewesen. Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherungen finden sie ebenfalls auf dieser Seite.