Wenn die Zeitung lästert kann auch eine Rechtschutzversicherung sinnvoll sein
Nachdem die Klägerin einen Mordverdächtigen geheiratet hatte, berichtete darüber eine Münchner Boulevard-Zeitung in einem Artikel mit der Überschrift „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“. Unter anderem steht in dem Artikel (Name und Beruf wurden von mir selbstverständlich geändert, wir wollen ja keine Hetzjagden veranstalten): „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.“. Nicht nur Alter und Beruf wurden angegeben, sondern auch der fast komplette Name sowie der Wohnort. Auch das Klingelschild an der Wohnungstür wurde klar beschrieben. Somit wurde der Schutz der Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt.
Daraufhin reichte sie Klage gegen die Verantwortlichen ein. Aus Angst, in der Öffentlichkeit erkannt und diskriminiert zu werden, musste sie sich sogar in psychologische Behandlung begeben. Die Zeitung selbst stellte sich als Menschenfreund dar. Ihrer Meinung nach sollte die Öffentlichkeit auch über das soziale Umfeld des Täters informiert werden. Dazu behauptete sie, man könne am Schreibstil erkennen, dass Mitgefühl mit der Klägerin ausgedrückt werden sollte.
Die Richter sahen diese Klageerwiderung als empörend an. Denn „Schon die Überschrift des Artikels stellt nicht in erster Linie auf die Straftat ab, sondern stellt in reißerischer Manier die Beziehung der Klägerin zum Verdächtigen heraus“, so das Gericht. „Die Klägerin wird herabgewürdigt, indem ihr unterstellt wird, aus einer Art Torschlusspanik heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein. Damit wird ihr gleichzeitig unterstellt, normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv zu sein (…).“ Die in der Klageerwiderung angegebene Begründung, Mitleid mit der Frau zu haben, sahen die Richter als zusätzliche Verhöhnung an.
Nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass die notwendige psychologische Behandlung durch den veröffentlichten Artikel ausgelöst wurde, verurteilte das Gericht die Zeitung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000€. Ich hätte dieser Zeitung auch noch die notwendigen Behandlungskosten auferlegt.
