Vorsätzlich oder grob fahrlässig?
Im Zuge ihrer Arbeit betrat eine Postbotin das von Glatteis übersäte Grundstück der Mieterin und verletzte sich bei einem Sturz. Die Mieterin hatte es entgegen einer Festlegung in ihrem Mietvertrag versäumt, das Grundstück zu streuen. Aus diesem Grund ging der Vermieter davon aus, dass sein Haftpflichtversicherer den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit ohnehin nicht begleichen [...]
