Schadensersatz bei Sachversicherungen: Wer „Faxen“ macht, hat ausgelacht
Wenn jemand mit Hilfe des Rechtsweges Zahlungen, bzw. Entschädigungen bei den Versicherungen verlangt, muss sich nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 12 Absatz 3 an entsprechende Fristen halten. Diese gelten ab dem Zeitpunkt, an dem das Ablehnungsschreiben dem Versicherten ausgehändigt wurde. Die Entsendung dieser Formalien mittels eines Faxgerätes ist für Beginn der Frist nicht von Bedeutung. Dies [...]
