Der Feuerwehreinsatz, ein Fall für die Haftpflichtversicherung

Nachdem ein 14-jähriger in einer Scheune zusammen mit anderen Jugendlichen heimlich geraucht hatte, warf er die fertig gerauchte Zigarette achtlos weg. Sie wurde zwar vorher von einem seiner Freunde ausgetreten, doch die noch nicht ganz erloschene Glut setzte trotzdem einen naheliegenden Strohballen in Flammen. Der Sachschaden konnte dank des schnellen Feuerwehreinsatzes niedrig gehalten werden. Da der Einsatz der Feuerwehr jedoch 10.000€ gekostet hatte, forderten die beteiligten Feuerwehren diesen Betrag von den Eltern des Kindes zurück.

Das strafrechtliche Verfahren gegen den Jungen wurde jedoch eingestellt. Da er am ADHS-Syndrom litt, wurde er vom Gericht als strafrechtlich nicht reif genug eingeschätzt. Die Eltern lehnten es daher ab, die Kosten für den Feuerwehreinsatz zu ersetzen und ließen ein Widerspruchsverfahren einleiten.

Ohne Erfolg – am 30. Januar 2008 wies das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage als unbegründet zurück (Az. 5 K 1334/07.KO). Beim Rauchen in der Scheune hatte der Junge laut Gericht grob fahrlässig gehandelt. Seine geistige Reife wurde unter Berücksichtigung der psychischen Krankheit als die eines elf- bis zwölfjährigen eingeschätzt. Kinder in diesem Alter wissen, dass Stroh sehr leicht brennt und keine brennenden Gegenstände in dessen Nähe kommen sollten, so die Richter. Auch die Einstellung des Strafverfahrens ändert an der Entscheidung nichts. Da Haftungsrecht und Strafrecht unterschiedlichen Kriterien unterliegen, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

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