Wie schütze ich mein Fahrrad vor Diebstahl und wann ist dieses in der Hausratversicherung versichert?
Nur etwa 70% aller Fahrraddiebstähle sind geplant, der Rest sind Gelegenheitstäter, die ein Fahrrad mitnehmen, weil es „eben einfach so dastand“. Man sollte sein Rad also auch bei kurzen Stopps, wie beispielsweise beim Geldabheben in der Bank, anschließen. Damit verringert man das Diebstahlrisiko erheblich.
Wichtig ist außerdem, sein Fahrrad auch wirklich anzuschließen und nicht nur abzuschließen. Selbst mit dem sichersten Schloss kann man nichts anfangen, wenn man es falsch verwendet. Befestigt man sein Rad nicht an einem stabilen Gegenstand, so kann ein Dieb dieses einfach weg heben und das Schloss anschließend in aller Ruhe zu Hause oder an einem unbeobachteten Ort knacken. Dieses nennt die Hausratversicherung einfacher Diebstahl.
Wer sein Fahrrad an einem einsamen Ort abstellt, geht ein unnötiges Risiko ein. Fahrraddiebe vermeiden es, an Orten zu arbeiten, an denen viele Leute sind. Es macht also mehr Sinn, sein Fahrrad an einen solchen Ort zu stellen – selbst wenn man dann ein paar Meter weiter laufen muss. Nutzlos ist es, das Rad an Gegenstände wie beispielsweise eine Autoabsperrung vor einer Fußgängerzone zu schließen. Ein Dieb könnte das Rad einfach unauffällig mitsamt Schloss darüber heben.
Wenig Freiraum zwischen Fahrrad und Befestigungsgegenstand erschwert dem Dieb außerdem die Verwendung eines Bolzenschneiders. Mit einem solchen könnte er das Fahrrad innerhalb von wenigen Sekunden vom Schloss lösen.
Achten Sie außerdem darauf – falls sie kein Codeschloss besitzen – dass die Schlüsselöffnung nach unten zeigt. Das erschwert das Knacken des Schlosses mit einer Nadel oder ähnlichem.
Eine einfache Möglichkeit ist außerdem das Codieren, was wie folgt funktioniert: Das Rad bekommt einen bestimmten Code in den Rahmen „eintätowiert“, sodass der Dieb diesen durch Beschädigung des Fahrrades entfernen muss. Ansonsten könnte er es ohne Eigentumsnachweis nicht verkaufen, wodurch es für ihn nahezu wertlos wäre.
Auch die Laufräder hochwertiger Fahrräder sind beliebtes Diebesgut. Sollte das Rad über einen sog. Schnellspanner verfügen, müssen Sie darauf achten, diese Funktion abzusichern. Solche Systeme bietet zum Beispiel die Firma Pitlock an.
Fazit: Investieren Sie lieber ein paar Euro mehr in beispielsweise ein Bügelschloss, statt für weniger Geld ein unsicheres Kabelschloss zu kaufen. Entgegen vieler Behauptungen sind auch gute Schlösser handlich und leicht zu transportieren, wie zum Beispiel das Faltschloss Bordo der Firma Abus. In einem Fahrradschlösser-Test schnitt es gut ab und passt außerdem in jeden Rucksack. Zusätzlich kann man es auch am Rahmen oder Getränkehalter des Rades befestigen. Sollte Ihnen das alles immer noch zu unsicher sein, können Sie ihr Fahrrad auch einfach versichern. Wenn es dann gestohlen wird, bekommen Sie genug Geld, um sich ein neues Rad zu kaufen.
Aber auch in der Hausratversicherung gilt der einfache Diebstahl nicht als Leistungsfall. Nur wenn das gestohlenen Rad ordnungsgemäß angeschlossen war und der Dieb das Schloss zerstören musste ist in der Hausratversicherung der sog. Schadenfall eingetreten.
Erhebliche Unterschiede gibt es auch in den versicherten Zeiträumen, wenn das Fahrrad nicht im Gebrauch ist. Z.B. gibt es Policen bei denen das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nur in einem abgesperrten Raum versichert ist, wenn es in dieser Zeit nicht benutzt wird. Andere Policen verzichten auf solche Regelungen.

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