Armer schwarzer Kater

Nach dem Kauf einer 300 Euro teuren Perserkatze stellte der Katzenfreund fest, dass diese infiziert war. Eine sehr häufig auftretende Krankheit, welche diese Katze in sich trug (ca. 90% aller langhaarigen Katzen sind befallen), wird durch den Pilz microsporum canis verursacht und machte sich durch einen Hautausschlag, unter dem die Familienangehörigen anschließend litten, bemerkbar. Da der Verkäufer den geforderten Schadensersatz, eine Kaufpreisminderung und ein Schmerzensgeld nicht zahlen wollte, zog der Käufer vor Gericht.

Das Urteil wurde jedoch zu Gunsten des Beklagten gefällt, da man beim Kauf von Tieren immer mit weit verbreiteten, unter Umständen auch auf Menschen übertragbare Krankheiten rechnen muss. Um Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können, hätte sich der Kläger im Vorfeld über eventuelle Erkrankungen informieren müssen.

Hätte der Kläger eine Rechtsschutzversicherung gehabt hätte, wären wenigstens die Kosten für die Klage gedeckt gewesen. Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherungen finden sie ebenfalls auf dieser Seite.

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