Wenn der Doktor in die Knie geht …

Der Geschädigte bekam von einem Doktor ein Gemisch aus verschiedenen Medikamenten ins Knie gespritzt. Nach der Behandlung fing das Knie an stark zu schmerzen, so dass er in die Klinik gebracht wurde, wo er dann auch unters Messer kam. Dort diagnostizierte man einen Kniegelenkserguss, welcher bei dem Eingriff entfernt wurde. Dieser Erguss entstand bei der Injektion des Arztes.

Ein Experte untersuchte diese Angelegenheit und fand heraus, dass die beim Arzt herrschenden hygienischen Zustände nicht dem entsprachen, wie sie sein sollten. So ist die Ursache für die Folgebeschwerden mit großer Wahrscheinlichkeit in der Arztpraxis zu suchen. Mit großer Wahrscheinlichkeit, aber nicht mit vollkommener Sicherheit, da nach Aussage des Fachmannes ebenso eine hyperergisch-allergische Reaktion als Ursache für den Abszess möglich ist. Daher war der Arzt der Meinung aus dem Schneider zu sein, da der Kläger generell die Schuld des Beklagten zu beweisen habe.

Der Bundesgerichtshof hustete dem Doktor etwas und gab der, gegen diesen gerichteten Klage am 08.01.08 statt (Az.: VI ZR 118/06). Da dem Beklagten ein schwerer Behandlungsfehler zur Last gelegt wird, muss der Arzt beweisen, dass der Fehler, in dem Fall die (erwiesene) mangelnde Sauberkeit, die Entzündung nicht hervorgerufen hat. Das heißt, nun ist der Beschuldigte in der Beweispflicht, dies nennt man in der Fachsprache „Beweislastumkehr“. Liegt ein schwerer Behandlungsfehler vor, so wird die Beweisschuld erst dann wieder in die ursprüngliche Position gedreht (d.h. der Kläger müsste in dem Fall wieder den Nachweis erbringen), wenn ein haftungsbegründender Kontext zwischen den Beschwerden und dem Behandlungsfehler fraglich ist, bzw. der Kläger durch sein Handeln die Gesundung verhindert hatte.

Zu guter Letzt sei noch gesagt, dass der Arzt nicht erst dann einen Gegenbeweis zu erbringen habe, wenn der Behandlungsfehler die Folgebeschwerden eventuell bewirkt habe. Die Beweisschuld dreht sich auch dann zu Ungunsten des Doktors um, wenn der Fehler die Beschwerden generell verursacht haben könnte.

Discussion Area - Leave a Comment