Was man nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung beachten muss.

Sobald die Ausbildung absolviert wurde, beginnt das wahre Leben, so meint man zumindest in diesem Alter. Man beginnt zu arbeiten, verdient richtig gut Geld und baut damit das eigene Leben auf. Dabei sollte man nicht vergessen, dass das erfolgreiche Ende der Ausbildung i.d.R ebenfalls das Ende in der Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern bedeutet. Ist der Auszubildende mindestens 18 Jahre alt und ledig, so genießt er/sie in seiner/ihrer ersten Lehre den Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Nach Abschluss der Lehre ist die ausgelernte Person nicht mehr mitversichert. Diese Gefahr sollte nicht unterschätzt werden, da die Haftpflichtversicherung in manchen Fällen so hohe Kosten zu regulieren hat, dass ein Mensch von dem Geld sein Leben im Luxus verbringen könnte.

Auch solche dann unversicherten Jugendlichen sind im Fall der Fälle nicht von der Schadenersatzpflicht nach BGB § 823 befreit, man kann sich leicht vorstellen, wie schnell man in einen solchen Schlammassel hineingeraten kann.

Daher ist es auch gut, wenn die Eltern mit ihrem Nachwuchs schnell einen guten Versicherungsmakler zu rate ziehen, um eine passende Versicherung zu finden. Als Versicherungsmakler ist es äußerst wichtig, solche Lebenssituationen der Mandanten terminlich festzuhalten, ein Versäumnis könnte auch für den Versicherungsmakler zu einem Haftungsfall werden.

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