Zeckenbisse – ein juristisches Spektakel
Der Biss einer Zecke ist aufgrund der Folgeerkrankungen, wie z.B. Borreliose gefürchtet. Laut des Borreliose-Bundes beträgt die Zahl der bekannten neu hinzukommenden Fälle 60.000 jährlich. Gerichtlich gesehen ist ein Zeckenbiss eine komplizierte Sache, dies macht das von den Dortmunder Richtern am 1. September 2005 gesprochene Urteil (Az.: 2 S 5/05) deutlich.
Wegen eines Zeckenbisses erkrankte eine Frau an der oben beschriebenen Krankheit und „degradierte“ den Vorfall als Unfall und forderte von Ihrer Unfallversicherung die entsprechenden Leistungen, wie zum Beispiel das im Vertrag für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes festgelegte Unfall-Krankenhaus-Tagegeld ein. Die Unfallversicherung kam dem nicht nach, worauf die Frau den Gerichtsweg einschlug – erfolglos, wie sich herausstellte.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 88) sind solche Folgeerkrankungen nicht mit eingeschlossen. So auch in dem Vertrag der Geschädigten. Nach Meinung des Gerichts: „…bestehe zwar Versicherungsschutz für die Folgen von Infektionen, die nach einem Unfall durch die in den Körper gelangten Krankheitserreger ausgelöst werden…“ Weiterhin erklärte der Richter, „….Nicht als Unfallverletzung im Sinne der Versicherungsbedingungen würden jedoch Haut- und Schleimhautverletzungen gelten, die als solches geringfügig seien, und durch die die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten….“. Ein Zeckenbiss an sich wäre ja im Prinzip eine „harmlose“ Verletzung, da sich die Zecke nicht durch alle Schichten der Haut durchbohrt und somit auch keine Nachbehandlungen nötig wären.
In einem weiteren Fall erkrankte ein Mann ebenfalls aufgrund eines Zeckenbisses an Borreliose und konnte ein Jahr lang nicht arbeiten. Er verlangte für diese Zeit ein Unfalltagegeld von über 15.000 Euro, welches er nicht bekam. In diesem Fall wurden zwar Insektenstiche grundsätzlich als Unfall anerkannt, da die Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen aus dem Jahr 1961 (AUB 61) galten. Die Klage wurde dennoch zurückgewiesen, da lediglich die Infektion der Wunde versichert war, aber keine finanziellen Leistungen für die Entzündung anderer Gliedmaßen (wie es bei Borreliose der Fall ist) mit einbezogen ist.
Deshalb ist die Prüfung der Versicherungsbedingungen, nicht nur in der Unfallversicherung so wichtig. Und hier noch weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung.

[...] eine Schädigung vorgesehene Unfalltagegeld wurde ihr von den Richtern versagt (siehe Link zum Zeckenbiss Spektakel für weitere [...]