Eine weitere brandheiße Geschichte

Und nun das Thema Nagetiere und ihre Gewohnheiten …

Eines Tages stellte eine Autofahrerin ihr Gefährt im Lagerhaus der Eltern ab. Einige Stunden danach brannte ein Feuer die Lagerhalle auf den Erdboden nieder. Es stellte sich heraus, dass ein Marder die Startkabel des Fahrzeuges durchgebissen hatte und somit einen Kurzschluss verursachte, welcher zu dem Brand führte. Die Gebäudeversicherer und die Kaskoversicherung schoben sich die Kosten gegenseitig zu, wobei das Argument der Kasko auch die Richter des Oberlandesgericht Münchens überzeugte:

Die Kaskoversicherung vertrat die Auffassung, dass der Wagen außerhalb der Betriebszeiten in Brand gesteckt wurde. Außerdem ist es für keinen PKW-Fahrer zu erwarten, dass ein Nagetier seine Gewohnheiten an dem Wagen des Autofahrers auslebt und damit zum Brandstifter wird. Das Oberlandesgericht München sprach die Kaskoversicherung frei, wodurch die Gebäudeversicherung zum Kostenträger erklärt wurde (Az.: 24 U 45/99).

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