Frau verletzte sich im Bus – sie hatte sich „halt“ nicht genügend festgehalten

Ein alte Dame (63) war mit einer Buslinie unterwegs. Sie saß auf einem Sitzplatz, vor dem eine Glasscheibe montiert war. Plötzlich führte der Busfahrer ein starkes Bremsmanöver aus, aufgrund dessen die Frau von ihrem Sitz gegen die Scheibe katapultiert wurde. Die 63 jährige zog sich dabei Prellungen, sowie ein Schleudertrauma im Nacken zu. Zudem war ihre Brille stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Daher verlangte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Busunternehmen verweigerte dies mit der Begründung, dass sich die Geschädigte hätte festhalten müssen und so die Schäden hätten verhindert werden können. Die Geschädigte klagte und das Amtsgericht München gab am 27.07.07 dem beklagten Unternehmen Recht (Az.: 345 V 11858/07).

Während des Prozesses machte die Klägerin deutlich, dass es innerhalb ihrer Reichweite keine Möglichkeit gab, sich entsprechend festzuhalten (wie z.B. ein Griff oder eine Stange,…). Zudem war sie damit beschäftigt, ihre Tasche, die auf ihrem Schoß lag, zu halten. Die Geschädigte beanstandete, dass der Vorfall unerwartet kam und die Betreiber des Busses präventive Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorkommnisse hätten durchführen müssen. Die Richter sahen dies allerdings etwas anders. Es ist sogar Vorschrift, sich so festzuhalten, dass Schäden an Personen oder Gegenständen vermieden werden. Dies gilt für Sitz- und Stehplätze gleichermaßen und es ist insofern wichtig diese Verordnung zu beachten, da Bremsmanöver in öffentlichen Verkehrsmitteln nichts Ungewöhnliches sind. Die Geschädigte habe diese Vorschrift missachtet, was sich daraus ergibt, dass die Frau, die neben der Klägerin gesessen hatte, sich mit den Händen an der Scheibe anlehnte und somit unversehrt blieb. Die Geschädigte hätte diesem Beispiel folgen müssen, was nach Ansicht der Richter den Vorfall verhindert hätte.

Dies war nicht das erste Urteil, in dem ein Fahrgast sich beim Bremsen des Busses verletzt hatte und danach erfolglos klagte.

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