Verkehrsunfall: Radfahrerin hat ihren Höhenflug

… diesmal nicht auf dem roten Teppich

Eine Radfahrerin fuhr im Sommer durch eine Ortsverbindungsstraße und stürzte an einer, mit Kaltbitumen aufgefüllten, auch Flickenteppich genannten Straßenstelle. Durch den Sturz erlitt sie schwere Verletzungen, insbesondere an den Zähnen und Kieferknochen. Die Geschädigte klagte und verlangte 8500€ Schmerzensgeld und Schadensersatz. Vor Gericht hatte sie jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht Coburg sprach die beklagte Gemeinde am 18.04.07 von den Forderungen frei (Az.: 21 O 795/06).

Die Richter stellten klar, dass die Regelungen der Verkehrssicherungs-Pflicht dazu dient, dass solche Gefahrenquellen entfernt werden, die auch für einen gewissenhaften Verkehrsteilnehmer gefährlich werden könnten. Da die geflickte Unfallstelle sowohl leicht zu erkennen und vor allem problemlos zu umfahren war, konnte von einem sorgfältigen Verhalten bei der Frau nicht die Rede sein. Außerdem könne man nach Ansicht des Gerichts von den ohnehin chronisch Geld knappen Kommunen nicht verlangen, dass bei den, auf Ortsverbindungsstraßen häufig entstehenden Frostschäden, die Straße neu geteert wird. Das Auffüllen oder das „Flicken“ sei vollkommen akzeptabel. In dem Falle hätte, wie oben erwähnt die Radfahrerin bessere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen.

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