Unfall auf der Kreuzung, Geduld ist manchmal das sicherste Element

… eine gute Kasko Versicherung hilft auch.

Eine Autofahrerin fuhr bei Grün über die Haltelinie. Aufgrund des kommenden Gegenverkehrs musste die Frau warten. Als dann der Weg frei zu sein schien, schaltete die Ampel des Querverkehrs auf Grün. Die Fahrerin war jedoch fälschlicher Weise der Meinung, dass der Querverkehr ihr Vorrecht zu gewähren habe, damit sie die Kreuzung räumen könne. Sie fuhr los und wurde von einem Auto gerammt, das von rechts kam. Von der Versicherung des Fahrers, der sie gerammt hatte, forderte die Geschädigte Schadensersatz. Die Klage wurde sowohl in erster Instanz vom Landgericht Coburg, als auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Bamberg zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Bamberg sprach das Urteil am 11.09.07 aus (Az.: 5 U 151/07).

Es ist zwar geregelt, dass der Querverkehr Nachzügler passieren lassen muss. Um als Nachzügler zu gelten muss man an den Punkt angelangen, wo sich die Fahrbahnen überkreuzen. Bei der Klägerin war dies nicht der Fall, sodass sie weiterhin hätte warten müssen. Zudem war es erwiesen, dass weitere Autos die Kreuzung befuhren, um dort nach rechts abzubiegen (diese hatten ebenfalls Vorrang). Daher hätte die Geschädigte mit der Vollendung des Abbiegevorganges warten müssen.

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