Reiserücktritt mit Hindernissen
Eine junge Frau plante eine Reise mit dem Flugzeug nach Seychellen. Kurz vor ihrer Abreise sagte ihr der Arzt, dass sie in kurzer Zeit Mutter werde. Die Frau vergaß, ihre Reiserücktritts-Versicherung zu informieren. Zwölf Tage danach ließ sie sich von ihrem Arzt ein Attest ausstellen, da Sie nun die Reise absagen musste. Ihr Versicherer weigerte sich, ihr die gesamten Stornokosten zu erstatten, sondern nur einen Anteil, da es für ihn, bei einer früheren Absage viel billiger gewesen wäre.
Dagegen klagte sie. Das Landesgericht Köln gab mit dem Urteil vom 26. Oktober 2007 der Klage im vollem Maße statt (Az.: 24 S 40/06). Man kann von einer Frau, die erfahren hat, dass sie Mutter wird, nicht fordern, dass sie sofort zu ihrem Reiserücktrittkosten-Versicherer geht. Also muss, wie das Gericht verkündet, ein Reiserücktrittskosten-Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer, wie in diesem Fall erfährt, dass er ein Kind bekommt, die vollen Stornokosten erstatten. Der Reiserücktrittskosten-Versicherer musste den kompletten Reisepreis erstatten.

[...] tragen. Die Begründung findet sich schnell, sofern man in das Kleingedruckte schaut. Der Reiserücktritt aufgrund einer neuen Anstellung ist nur dann zu 100 % versichert, wenn die Arbeitslosigkeit der [...]