Über den Sinn der Rechtschutzversicherung
Permanenter Alkoholgenuss während einer Geschäftsreise führte zur Kündigung……
Eine Frau trat eine Geschäftsreise an. Ihre Angewohnheit, sich sowohl während der Reise, den ganzen Tage über permanent zu betrinken, obwohl sie nicht alkoholsüchtig war, bemerkten sowohl die Kollegen, als auch die Geschäftspartner. Die Exzesse waren sowohl durch den Geruch, als auch dadurch, dass sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen konnte erkennbar.
Als ihr Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er sie fristlos. Diese klagte zwar dagegen, fand selbst nach ihrer Berufung beim Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein wenig Verständnis für ihr Verhalten. Dieses bestätigte die Zurückweisung der Klage mit dem am 3.05.07 gesprochenem Urteil (Az.: 4 Sa 529/06).
Bei der Gerichtsverhandlung stellte es sich heraus, dass zwar ein gewisser Alkoholgenuss, vor allem nach Feierabend erträglich sei. Das, was die jedoch Klägerin veranstaltete war beim besten Willen zuviel des Guten und sprengte sämtliche Rahmen. Daher sei wegen des Verstoßes ihrer Verpflichtungen gegenüber der Firma und des Arbeitgebers sehr wohl ein Grund für eine unbefristete Kündigung gegeben. Im Regelfall sei eine Verwarnung, oder dergleichen schon zuvor angebracht, aber in dieser Angelegenheit könnte man dies von keinem Chef erwarten. Zumal das Ansehen des Unternehmens dadurch einen spürbaren Knacks bekommen hat.
Hier sieht man mal wieder wie sinnvoll eine Rechtschutzversicherung ist, da die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden müssen.

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