Über die Wichtigkeit der privaten Haftpflichtversicherung

In diesem Fall wird die Wichtigkeit deutlich, die man als Verkehrsteilnehmer zu walten hat, wenn sich Kinder in unmittelbarer Nähe aufhalten. Der Großvater eines fünf Jahre alten Mädchens fuhr seine Enkelin vom Kindergarten nach Hause. Den Wagen parkte er so, dass die beiden noch ein paar Meter zu laufen hatten. Aus einem unerklärlichen Grund rannte diese plötzlich über die Straße, direkt in einen Radfahrer. Während die kleine Lady unversehrt blieb, erlitt der Drahteselritter bei dem folgenden Sturz Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen.

Das trug eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von 50000€ nach sich, da nach Meinung des Geschädigten eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht darstellte. Die private Haftpflichtversicherung lehnte die Schadensregulierung ab. Das Kind sei erstens Schuldunfähig, zweitens war es in der Obhut einer Person, die in der Situation den Status eines Erziehungsberechtigten einnimmt. Drittens war die „Täterin“ nachweislich in Sachen „Vorsichtsmaßnahmen und Verhalten im Straßenverkehr“ ausreichend unterwiesen worden.

Darauf schaltete der Radfahrer das Gericht ein. Die Herren im Oberlandesgericht Bamberg waren in dem Fall gleicher Meinung. Darum konnte der Familie keinen Vorwurf gemacht werden, sodass die Richter die Klage 07.1206 zurückwiesen (Az.: 5 U227/06).

Wäre die Familie schuldig gesprochen, könnte sie froh sein, zuvor eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben

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