Sachschaden durch Alberei
Ob ein Junge das heilige Feuer löschen wollte?
Ein dreizehn Jahre alter Junge ging nach einem Saufgelage mit Kumpels in eine Kirche, um Mist zu bauen. Dort spielten sie mit einem Feuerlöscher rum. Dabei entstand an der Inneneinrichtung ein Schaden von 28.000€. Die Haftpflichtversicherung verweigerte die Kostendeckung, da gemäß § 4 II 1 der Allgemeine Bedingungen die Versicherung von der Zahlung befreit ist, wenn der Schaden gewollt verursacht wurde.
Daraufhin klagte die Mutter des Kindes mit der Begründung, der Sohn hatte über die Konsequenzen seines Tuns keine Vorstellung und ihm war nicht bewusst gewesen, was er mit der Spielerei anrichtete. Das Oberlandesgericht Koblenz gab der Klage der Frau statt und verurteilte die Versicherung am 6.07.07 zur Ausgleichszahlung (Az.: 10 U 1748/06).
Die Mutter des „Übeltäters“ schilderte den Richtern glaubwürdig, dass dieser keine Ahnung über die höchst schädlichen Inhaltsstoffe des Löschers hatte. Daher könne nach Aussage der Klägerin nicht von einer geplanten Aktion zur Herbeiführung von möglichst viel Schaden die Rede sein. Die Richter waren da gleicher Meinung und definierten bei dieser Gelegenheit einmal das Wort „vorsätzlich“. Vorsätzlich tut man nur etwas, wenn man sich über das Gelingen einer illegalen Handlung im Klaren ist und dies auch erreichen möchte und anschließend das (schädigende) Ansinnen in die Tat umsetzt.
Dabei ist nicht nur die Tat selbst, sondern sind auch Schäden mit inbegriffen, die im Nachhinein durch die Handlung entstanden sind. Solche Schäden sind von der Haftpflichtversicherung nur zu tragen, wenn der Verursacher weder etwas über den schädigenden Einfluss seiner Handlungen gewusst-, gewollt- oder den Schaden, ohne einzugreifen, zugelassen hat. Die wahren Motive dabei festzustellen sei eine harte Nuss und wenn es sich um einen mutmaßlich gewollten Schaden handelt, ist (fast) immer die Versicherung in der Beweispflicht.
Somit war die Sache für die Familie noch einmal gutgegangen und in fünf Jahren hat der Bub etwas lustiges zu erzählen….
…wenn er hoffentlich etwas daraus gelernt hat…

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