Auf den Hund gekommen – ungewöhnlicher Autounfall

Eine Frau ging mit ihrem Hund auf einer nicht allzu großen Straße Gassi. Der Hund lief unbemerkt auf die andere Seite, was auch unter anderem durch die automatische Leine ermöglicht wurde. Diese straffte sich und verlief somit über die Straße. Es kam, wie es kommen musste: Ein Auto fuhr über die Fahrbahn und fuhr gegen die „Stolperfalle“. Der Hundeführerin wurde das Ende der Leine aus der Hand gerissen und dabei erlitt sie einige Verletzungen.

Darauf forderte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Versicherung des Fahrers, diese lehnte die Erfüllung der Forderungen ab. Auch das Gericht (Amtsgericht München) vertrat eine andere Meinung als die Geschädigte. Darum urteilte dieses am 26.01.07 zu Gunsten des Beklagten. Lediglich ein Viertel der Schuld wurde dem Fahrer zugeschrieben, welche aus der Betriebsgefahr des Autos, sowie einem gewissen Ausmaß an Unachtsamkeit hervorging (Az.: 345 C 24576/06).

Die Richter waren der Meinung, dass die Frau besser auf ihr Tier hätte aufpassen müssen. Da in der nicht ganz so hellen Abendzeit die Leine in ihrem gespannten Zustand nur schwer zu sehen war und auf der Fahrbahn jederzeit ein Auto vorbeifahren könnte, hätte sie behutsamer vorgehen müssen.

Auch der PKW- Fahrer hätte sich besser auf die Straße konzentrieren müssen und bei Sichtung der Gefahrenquelle die Geschwindigkeit entsprechend drosseln müssen. Das er aber vorsichtig unterwegs war, konnte er nicht beweisen. Daher müsse er 25% der Schuld tragen. Hätte jedoch ein Radfahrer das Seil überfahren, wäre die Klägerin alleine schuld gewesen und hätte froh sein können, wenn dem Fahrradfahrer nichts passiert wäre.

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