Kampf der Hotdogs – Über die Wichtigkeit der Hundehaftpflicht

Eine Hundebesitzerin ging mit ihren Wauwaus spazieren und wurde von einem kampffreudigen Köter angefallen. Während die zwei Hunde der Frau gegen das angreifende Tier kämpften, fiel die Herrin zu Boden, weil sie die Leinen nicht losließ, was einen Kreuzbandriss und eine Verletzung des linken Daumens zur Folge hatte.

Der Besitzer des freilaufenden Hundes wollte den Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen von über 10.000€ nur zum Teil nachkommen, da seiner Ansicht nach die Hunde der Frau eine größere Gefahr darstellen, zumal sie nicht gestürzt wäre, hätte sie die Leinen losgelassen. Da war das Landgericht Coburg jedoch anderer Meinung. Die Gefahr, die von den beiden Tieren ausgeht, wenn sie frei wären, wäre nicht abschätzbar, was für die Klägerin spricht. Hätte die Klägerin, wie vom Beklagten Hundehalter erwähnt, die Leinen losgelassen, wäre sie nicht hingefallen. Darum wertete das Gericht das Verhalten der Frau als Teilschuld zu 20 Prozent. Dies entschieden die Richter mit dem am 07.02.07 festgelegten Beschluss, der unter folgendem Aktenzeichen zu finden ist: 12 O 741/06

Tja, liebe Hundehalter…. Wenn Sie beim Gassi gehen von einem freilaufendem Hund angefallen werden, sind Sie, wenn es dumm läuft immer mitschuldig: Lassen Sie Ihren Hund los und kommt dadurch ein Dritter zu Schaden, müssen Sie sich auf einen entsprechenden Schadenersatz einstellen. Außerdem könnte der Hund unter die Räder kommen. Halten Sie jedoch die Leine(n) fest, so kann es Ihnen passieren, was der Dame passiert ist, sodass Sie nach der Rechtssprechung des Landgerichtes automatisch eine Teilschuld bekommt. Also, entscheidet euch……

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