Hausratversicherer verweigert die Zahlung bei einem Hausbrand

In einem Fall verlangte die Besitzerin eines heruntergekommenen Hauses Schadensersatz von ca. 30.000 Euro, weil das Gebäude abgebrannt war. Die Versicherer sahen dazu keinen Grund, weil die Geschädigte kurze Zeit vorher in einem Brief an ihre Tochter Andeutungen machte, das Haus beschädigen zu lassen.

Die Frau zog vor Gericht. Erfolglos, wie es sich mit dem am 02.01.07 vom Oberlandesgericht Bamberg gesprochenem Urteil herausstellte (Az.: 1 U 74/06). Die Richter konnten der Klägerin zwar keine Anteilnahme an der Brandstiftung oder ähnliches nachweisen, aber das Schreiben und die Tatsache, dass es bei der „Bruchbude“ keine Hinweise auf einen Einbruch zu finden waren, ließ die Sache verdächtig genug aussehen, um die beklagte Gesellschaft von der Zahlungspflicht zu befreien, zumal finanzielle Engpässe die bisherigen Vermutungen untermauerten.

Dies war die zweite Niederlage der Geschädigten, da ihre Klage vom Landgericht Coburg in der ersten Instanz ebenfalls zurückgewiesen wurde. Für eine Verurteilung reichten die Beweise zwar nicht aus, aber ich glaube, dass die gute Frau mit dem ausbleibenden Versicherungsschutz genug gestraft ist. Es geht in meiner Aussage nicht darum, ob die Frau schuld ist oder nichts mit dem Brand zu tun hatte, es geht um den Leichtsinn, eine Brandstiftung oder Ähnliches schriftlich anzukündigen.

One Response to “Hausratversicherer verweigert die Zahlung bei einem Hausbrand”

  1. völlig richtig das die Versicher nicht zahlen. Wegen solcher Personen müssen die anderen Versicherten höhere Prämien bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

Discussion Area - Leave a Comment