Autoversicherungen: Wenn das Kampfgefährt Schaden nimmt
Wenn man bei geringfügigen Schäden Schadensersatz von der Versicherung haben möchte, so muss man diesen innerhalb einer angemessenen Zeit (eine Woche) bei Einhaltung der Schriftform oder über Telefon geltend machen. Davon ausgeschlossen sind „minimale“ Beschädigungen bis zu 500€. Dies rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Allerdings sei es nicht immer klug, einen so genannten Bagatellschaden von der KFZ-Versicherung bezahlen zu lassen, da man bekannterweise zurückgestuft wird. Entscheidend dabei ist nicht die Höhe des Schadens, sondern die Häufigkeit. Dies ist meist sehr kostspielig, wenn man für kleine Beschädigungen selber aufkommt, ist es in der Regel profitabler.
Bei Beträgen bis zu fünfhundert Euro gibt es die Möglichkeit, gemeldete Schadensfälle der Versicherung zu erstatten und dafür wieder den alten Schadensfreiheitsrabatt zu bekommen. Dabei sollte man die Frist von sechs Monaten ab Erhalt der Informationen über die Schadenshöhe wahren. Sollte der Vertrag innerhalb dieser Zeit auslaufen oder die Frist bis ins darauffolgende Jahr reichen, wird der Vertrag zurückgestuft. Bei zeitgemäßer Rückerstattung innerhalb der Frist werden dann die erhöhten Beiträge wieder ausgeglichen.

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