Schadensersatz bei Sachversicherungen: Wer „Faxen“ macht, hat ausgelacht

Wenn jemand mit Hilfe des Rechtsweges Zahlungen, bzw. Entschädigungen bei den Versicherungen verlangt, muss sich nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 12 Absatz 3 an entsprechende Fristen halten. Diese gelten ab dem Zeitpunkt, an dem das Ablehnungsschreiben dem Versicherten ausgehändigt wurde. Die Entsendung dieser Formalien mittels eines Faxgerätes ist für Beginn der Frist nicht von Bedeutung.

Dies Formerfordernis war in folgendem Fall von Bedeutung, als 1998 die Yacht eines Versicherten von einem Feuer zerstört wurde. Der eingeforderte Schadensersatz wurde dem Geschädigten verweigert. Das Dokument wurde am 22.06.1999 durch ein Telefax dem ehemaligen Besitzer (weil die Yacht ja verbrannt war) mit der Information zugeschickt, dass der Gerichtsweg bis zu sechs Monaten für eine Ansprucherhebung zulässig wäre.

Mit der Absicht, die Klagefrist zu wahren legte der Geschädigte am 15.12. desselben Jahres Klage dem verantwortlichen Landgericht ein. Der Gerichtskostenvorschuss wurde am 23. Dezember überwiesen. Da der Anwalt bei der eingereichten Klage das Autogramm vergaß, unterschrieb er nachträglich am 07.01.2000.

Aus gerichtlicher Sicht, habe der Kläger trotz des Missgeschickes seines Anwaltes die Frist eingehalten. Das Zukommen des Ablehnungsschreibens per Telefax wurde nicht bei dem Beginn des Zeitraumes, innerhalb dessen die Klage eingereicht werden müsse, berücksichtigt, weil eine telekopierte Unterschrift in so einem Fall nach § 126 BGB keine Frist in Gang setzt. Somit begann die Frist erst am mit der Übergabe des ursprünglichen Dokuments am 23.06.1999.

Auch wenn mit der verspäteten Signatur die Frist eigentlich abgelaufen wäre, war nach Ermessen des Gerichts durch die Übergabe des Vorschusses die Absicht des Geschädigten, zu klagen, unverkennbar. Dies wurde am 14 März 06 vom Bundesgerichtshof beschlossen (Az.: VI ZR 335/04).

Die Moral von der Geschichte wichtige Unterlagen immer rechtzeitig mit Originalunterschrift an den Versicherer einreichen, weitere Informationen zu Sachversicherungen hier auf unserer Seite.

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