Verkehrsunfall durch angebliche Übermüdung: „Solche Schnarchnasen“

Nach einem Autounfall unterstellte die Versicherung dem Fahrer, dieser sei aufgrund von Schläfrigkeit in den Gegenverkehr geraten und hätte bei einem Sekundenschlaf den Unfall verursacht. Da nach der Versicherungsgesellschaft Müdigkeit am Steuer sehr leichtsinnig ist, würde diese dem Geschädigten sämtliche Kasko-Leistungen, im Bezug auf diesen Fall, angeblich zu Recht verweigern. Wenn der Versicherte bei einer täglichen Arbeitszeit von neun Stunden an einem Tag elf Stunden sein Handwerk ausgeübt hatte, hätte er das damit verbundene Risiko bemerken müssen, dass er nach ein paar Überstunden eingeht, wenn er sich dann noch vor das Steuer setzt. Aus dem Grund übernahm die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers, lehnte jedoch die Begleichung des Schadens, des eigenen Versicherten im Rahmen der Vollkaskoversicherung ab.

Das Oberlandgericht Celle beschloss am 13.09.05 jedoch zu Gunsten des Klägers zu urteilen, da die Gesellschaft keinen Beweis für das mangelnde Gefahrenbewusstsein bzw. für die Fahrlässigkeit vorlegen konnte, welches dem Kläger seitens der Beklagten vorgeworfen wurde (Az.: 8 U 82/04) und der Geschädigte weder Müdigkeit verspürte noch sonstige Anzeichen für eine eventuelle Fahruntauglichkeit bemerkt hatte. Und Überstunden wären nach Meinung des Gerichts kein Grund für ein grundsätzliches „Fahrverbot“, bzw. Zahlungsverweigerung bei Nichteinhaltung.

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