Im FSJ gesetzlich unfallversichert! Freizeit bleibt persönliches Risiko
Bei Schäden Heilbehandlung und Rehabilitation
Der Schulstress ist längst vorüber, schon sind Wochen und Monate nach der Abschlussfeier vergangen und die ersten vor-beruflichen und beruflichen Pflichten werden eingegangen. Hierzu macht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darauf aufmerksam, dass die junge Menschen im Freiwilligen Soziales Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologisches Jahr (FÖJ) gesetzlich unfallversichert sind.
Kommt es im Zusammenhang mit FSJ oder FÖJ zu einem Wege- oder Arbeitsunfall oder erleiden sie eine Berufserkrankung, erhalten die Betroffenen Leistungen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Dabei ist unerheblich, ob die Hilfstätigkeit im In- oder Ausland erbracht wird. Als Voraussetzung gilt, dass der Einsatz bei einem deutschen Träger absolviert wird. Ohne gesetzlichen Schutz sind allerdings Unfälle in der Freizeit; und das sind zahlreiche Stunden während deiner Woche.
Die gesetzliche Unfallversicherung (gUV) übernimmt im Schadens- oder Ereignisfall die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Außerdem zahlt sie Lohnersatz-Leistungen. Gilt die eingeschränkter Erwerbsfähigkeit dauerhaft, zahlen die Versicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie Pflegeleistungen.
(Anm. d. Red.: Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.)

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