Risiko beim Autoverleihen

Lass’ mich auch mal…Kann ich mal dein Auto haben? Da hört die Freundschaft eigentlich auf …. oder ??!!

Füllfederhalter und Plattenspieler waren schon vor Jahrzehnten nur für den Leiher interessante Objekte. Der Verleiher bekam so manches mal Beschädigtes zurück. Sein Auto zu verleihen, geht eigentlich schon, doch bei Sommer, Sonne, guter Laune und noch dazu ein neues Cabrio kann schon mal Begehrlichkeit beim besten Freund aufkommen. Wie aber, wenn Herbert dann tatsächlich auch mal steuern möchte?

Hier nun sollte die Freundschaft – wie übrigens auch beim Geld – aufhören. Denn an Herbert das Auto verleihen, kann im Falle eines Schadens für beide Betroffene teuer werden. so der Bund der Versicherten (BdV): “Eine Freundschaft wird hat geprüft – trotz Vollkaskoversicherung.”

Verursacht Herbert, der Freund des Fahrzeughalters, einen Unfall, kommt für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug oder an sonstigen Objekten im Straßenverkehr (Bäume, Verkehrsschilder o. ä.), die Kfz-Versicherung auf. Für den Schaden am Auto tritt die Vollkasko ein. Wer aber zahlt in der Folge die daraus resultierenden höheren Prämien oder eine Selbstbeteiligung? Damit steht die freundschaftliche Verbindung ganz sicher vor einer hohen Hürde.

Teuer und noch schlimmer wird es, wenn für das Cabrio keine Vollkaskoversicherung besteht. Dann nämlich muss der Herbert dem Freund mächtig viel Geld bezahlen. Ob diese Verbindung zwischen den beiden dann noch lange hält, ist mindestens fraglich. Denn die Privat-Haftpflichtversicherung kommt dafür auch nicht auf.

Der BdV hierzu: Aus einer kleinen Freude kann schnell großer Ärger werden. Deshalb ist es besser, auf das momentane Vergnügen zu verzichten – und stattdessen die Freundschaft zu erhalten.

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