Advent, Advent die Wohnung brennt, weitere Folge der brandheißen Serie.

Wegen des Besuches seiner Freundin wollte ein Mann sein Wohnzimmer sehr romantisch mit Teelichtern schmücken. Wie es in solchen romantischen Situationen passieren kann, kam es dazu, dass sich das Paar später ins Schlafzimmer zurückzog. Während dieser Zeit wurde es heiß, auch im Wohnzimmer, denn dort fiel eines der Lichter von der Fensterbank und verursachte einen Brandschaden von rund 11.000 Euro.

Damit war natürlich die romantische Stimmung dahin. Nun wurde die Hausratversicherung bemüht, diese wollte unter Hinweis auf das grob fahrlässige Verhalten des Kunden nicht bezahlen. Denn schließlich hatte dieser das offene Feuer ohne Aufsicht brennen lassen. Dagegen klagte der Versicherte, zum Prozess kam es vor dem Landgericht Coburg, dieses vermochte kein grob fahrlässiges Verhalten des romantisch veranlagten Versicherungsnehmers feststellen (LG Coburg, Az. 13 O 714/07).
Denn solange es nicht zu rekonstruieren war, weshalb das Teelicht überhaupt heruntergefallen war, wäre ein grob fahrlässiges Verhalten nicht gegeben. Allein das Anzünden von Kerzen stellt für sich gesehen noch kein „Gefahr erhöhendes Verhalten dar“.

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