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KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kurz Kfz-Haftpflicht

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kurz Kfz-Haftpflicht

 

Vom Gesetzgeber ist alleine die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug zwingend vorgeschrieben.

Ein Kraftfahrzeug kann nur mit dem Nachweiß einer Kfz-Haftpflichtversicherung zugelassen werden. Der Nachweiß hat durch eine Versicherungsbestätigungskarte (meist Doppelkarte oder Deckungskarte genannt) zu erfolgen, ohne eine gesetztes konforme Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen werden.

Grundgedanke dieser Pflichtversicherung ist, dass die berechtigten Ansprüche eines „geschädigten“ Verkehrsopfers erstattet werden können. Der Schädiger muss in der Lage sein, auch größere Schäden zu begleichen, z.B sind die Kosten für Personenschäden schwer einzuschätzen. Diese  Entschädigungsleistungen können die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers schnell übersteigen

 

Versicherte Personen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

1.       der Versicherungsnehmer

2.       der Halter des Fahrzeuges

3.       der Eigentümer

4.       der Fahrer

Diese können, um Beiträge zu sparen,  individuell ausgeschlossen werden z.B Fahrer und älter als 24 jahre oder Fahrer nur Fahrzeughalter und Ehepartner.

 

 

Deckungsumfang in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Wie in jeder Haftpflichtversicherung üblich erstreckt sich der Deckungsumfang auch  Personen-, Sach-, wie auch Vermögensschäden. Im Rahmen der gesetzlichen Schadenersatzpflicht wird geprüft, ob der Schadenersatz einmal zu Recht erhoben wird (Prüfung der Haftungsfrage die Befriedigung berechtigter Ansprüche die Abwehr unberechtigter Ansprüche) zum anderen ob die Höhe angemessen (die Übernahme zivilrechtlicher Ansprüche und die Führung eines Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des Versicherungsunternehmens) ist.

Versichert sind Schäden des Versicherungsnehmers die durch den Besitz und den Gebrauch des Fahrzeuges entsteht. Auch Schäden die im Zusammenhang mit dem Gebrauch entstehen sind versichert, z. B der Einkaufswagen der beim beladen des eigenen KFZ ein anderes KFZ beschädigt.  Hier gilt oft die falsche Meinung, dass ein solcher schaden über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, dies ist i.d.R. nicht der Fall.

Nach der Meldung eines Im Schadensfall brauchen Sie sich im Rahmen der Regulierung um nichts zu kümmern, die Aufwendungen für den Schadenfall teilt Ihnen der Versicherer nach Abschluss mit. Sie können dann, innerhalb von  sechs Monaten entscheiden, ob Sie diesen selbst bezahlen um nicht in der Prämie hoch gestuft zu werden oder ob der Versicherer den Schaden übernehmen soll. Dies hat aber mit der nächsten Beitragsfälligkeit eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und damit einen höheren Beitrag zur folge. Manche Versicherer bieten auch einen sog. Rabattretter an.

 

Geltungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Üblich ist Europa der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht, gegen Prämienaufschlag können geographische Erweiterungen vereinbart werden.

Internationale Versicherungskarte

Diese wird auch grüne Karte genannt und ist der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung im Ausland.

Damit bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlichen Mindestsummen, welche in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, begrenzt werden diese auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Dies ist wichtig, da die Mindestversicherungssummen in den Ländern der EU verschieden sind. Derzeit belaufen diese in Deutschland auf 2,5 Millionen EURO pro Schadensfall für Personenschäden, 500.000 EURO für Sachschäden und 50.000 EURO für Vermögensschäden.

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