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Welche Zusatzoptionen können in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden?Es gibt viele Bezeichnungen für die Wohngebäudeversicherung z.B. "Basis", "Plus", "Top" und "Kompakt", mit diesen Bezeichnungen versuchen die Versicherer die Deckungskonzepte zu klassifizieren. Diese Versicherungen können in unterschiedlichem Maße Klauseln beinhalten, welche den Versicherungsschutz erweitern, bzw. Ausschlüsse, die in den Standardbedingungen enthalten sind, negieren. Die Erweiterungen, welche am häufigsten vorkommenden sind nachstehend erläutert, die meisten Klauseln beinhalten Entschädigungsgrenzen, diese sind häufig prozentual aus der Versicherungssumme berechnet. Die Begrenzungen sind nicht einheitlich und können deshalb von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen. Erweiterungen zur Gefahr Feuer: Der Überspannungsschaden Hierbei handelt es sich um Schäden welche nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, z.B. wenn der Blitz in der Umgebung einschlägt und dadurch im haus eine Überspannung verursacht. Feuernutzwärmeschäden Diese entstehen wenn Gegenstände absichtlich Wärme oder einem Feuer ausgesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Kaminbrand. Unbemannte Flugkörper Durch diese Erweiterung des "normalen" Versicherungsschutzes der Standardbedingungen sind hier auch Schäden versichert, die durch Anprall von z.B. Modellflugzeugen oder Meteoriten verursacht werden. Fahrzeuganprall Versichert sind Schäden, welche durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug verursacht werden, welches gegen das Haus oder andere versicherte Sachen fährt. Dekontaminationskosten Diese im Zeichen des erhöhten Umweltbewusstseins wichtige Erweiterung erstattet die anfallenden Kosten für die Sanierung eines Grundstückes wenn dieses z.B. durch Löscharbeiten verseucht wurde und deshalb saniert werden muss. Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser : Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen Der Versicherungsschutz erweitert sich auf die hier genannten Anlagen. Es sind dadurch nicht nur Schäden durch Wasser, sondern auch durch andere Flüssigkeiten, wie z.B. Kühlmittel, Sole und Öle mitversichert. Armaturen Nicht nur Frost-, sondern auch sonstige Bruchschäden an Armaturen sind mitversichert. Aquarien Das Wasser im Aquarium wird dem Leitungswasser gleichgestellt. Dadurch sind auch Schäden mitversichert, welche durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppichboden oder am Parkett. Nicht versichert bleibt der Schaden am Aquarium. Wasserbetten Analog der Klausel Aquarien sind Schäden durch austretendes Wasser mitversichert. Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes Wasseraustritt aus den genannten Rohren wird ebenfalls - wie bei Aquarien - dem Leitungswasseraustritt gleichgestellt, also Beschädigungen welche dadurch am Gebäude entstehen, werden erstattet. Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen Hierbei sind Rohre außerhalb des Hauses gemeint, diese sind nicht standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten, z.B. Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks und/oder Rohre, die der Versorgung nicht versicherter Gebäude dienen. Rückstau Hier werden wetterbedingte Schäden versichert, welche durch Rückstau verursacht werden, z.B. bei starken Regen. Ein funktionstüchtiges Rückstauventil ist meist Voraussetzung. Erweiterungen zur Gefahr Sturm Aufräumungskosten für Bäume Die Kosten welche für das Wegräumen von Bäumen anfallen, die bei einem Sturm auf das Versicherungsgrundstück gestürzt sind werden erstattet. Einige Versicherer stellen diesen Schutz nur für vom Sturm entwurzelte Bäume zur Verfügung. |
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