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Welche Zusatzoptionen gibt es
Die Wohngebaeudeversicherung bietet

Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unter anderem:

- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt

- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.

- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.

- Sengschäden

- Kurzschluss- und Überspannungsschäden

- Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser

- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen

- Schäden durch Sturmflut und Lawinen

- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen


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