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Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unter anderem:- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt - Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. - Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden. - Sengschäden - Kurzschluss- und Überspannungsschäden - Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser - Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen - Schäden durch Sturmflut und Lawinen - Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen |
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