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Wann leistet die Unfallversicherung nicht?Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten nach AUB Nr. 5 u.a. folgende Ereignisse:- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.) - Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet; - Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden; - Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen; - Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; - Gesundheitsschädigung durch Strahlen; - Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden; - Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.) - Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper); - Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe; - Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht) - Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen; Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen |
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