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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

Wann leistet die Unfallversicherung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten nach AUB Nr. 5 u.a. folgende Ereignisse:

- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)

- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;

- Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;

- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;

- Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;

- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;

- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;

- Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)

- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper);

- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;

- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)

- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;

Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen

 


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