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Wann leistet die Unfallversicherung nicht

Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung?

Grundsätzlich bietet die private Unfallversicherung Schutz für Unfälle auf der ganzen Welt rund um die Uhr für Unfälle in der Freizeit und im Beruf. Versichert sind die Folgen von Unfällen wie z.B. Invalidität, Tod oder Krankenhausaufenthalt.

Die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls werden durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung gemildert. Was ist ein Unfall: Der Unfall ist in der Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) wie folgt definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gelten auch: Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden; Folgende Leistungen sind über eine private Unfallversicherung abzusichern:

- Invaliditätsleistung

- Todesfallleistung

- Krankenhaustagegeld

- Genesungsgeld

- Krankentagegeld

- kosmetische Operationen

- Übergangsleistung

- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

- Unfallrente

Invaliditätsleistung

Die Versicherungssumme wird ganz oder anteilig ausgezahlt, wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit kommt. In der Regel wird diese Kapitalleistung als Einmalzahlung erbracht.

Ausnahme: hat der Versicherte das 65 Lebensjahr bereits vollendet wird die Auszahlung als lebenslange Rentenzahlung erbracht. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Einschluss einer Dynamik, und natürlich dem Grad der Invalidität.

Die Invaliditätsleistung muss i.d.R. innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Todesfalleistung

Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode der versicherten Person führt, so besteht nur Anspruch auf die vereinbarten Todesfallsumme.

Hinweis: Wichtig ist die Todesfallleistung auch deshalb, weil der Versicherer die Todesfallleistung als Vorauszahlung leisten kann, wenn bereits kurz nach dem Unfall eine Invalidität absehbar ist.

Krankenhaustagegeld:

Dieses wird für jeden Kalendertag geleistet, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet. (In der Regel maximal 2-3 Jahre) Genesungsgeld

wird gleicher Höhe und die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt; die Leistung ist meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Ein Anspruch auf das Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

Krankentagegeld

Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalles krankgeschrieben wird, so zahlt der Versicherer für die Dauer der Krankmeldung, längstens für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld.

Kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall entstellt, werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten einer kosmetischen Operation, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Hinweis: Bei Erwachsenen muss die Behandlung innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung

Wenn nach Ablauf von drei Monaten nach einem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 % besteht, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten immer noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle versicherte Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. wird diese Leistung sofort nach einem Unfall fällig

Unfallrente

Eine Unfallrente ist eine lebenslange Laibrente, diese wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und ausgezahlt.

 


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